Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien
Version 1.0 · Stand 21.05.2026Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung
1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass dieses Elektro- oder Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, diese Geräte einer getrennten Erfassung zuzuführen.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
2. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
Als Hersteller im Sinne des ElektroG bieten wir unseren gewerblichen Kunden (B2B) die Möglichkeit, Altgeräte der Marke NearStadt an uns zurückzusenden, damit diese einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden können. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Rücksendung unter info@nearstadt.de, um die Logistik abzustimmen.
Alternativ können die Geräte bei den öffentlichen Entsorgungsträgern (Wertstoffhöfen) abgegeben werden.
3. Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)
Da unsere IoT-Terminals Batterien/Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
- Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
- Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
- Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können.
Sie können gebrauchte Batterien entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.
WEEE-Reg.-Nr.: DE